Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen
Somedia Press AG – Stand: 2025
1. Rolle von Medium
Sofern bei einer Reise nicht ausdrücklich anders angegeben, tritt Somedia Press AG (genannt «Somedia Press») nicht als Reiseveranstalterin auf.
Somedia Press entwickelt Reiseideen, kuratiert Themen und Inhalte von Reisen und wirkt bei der konzeptionellen Ausgestaltung der Programme mit. Die organisatorische Planung, Zusammenstellung und Durchführung der Reisen erfolgt ausschliesslich durch externe, professionelle Reiseveranstalter.
Somedia Press tritt gegenüber den Reisenden ausschliesslich als Vermittlerin der vom jeweiligen Reiseveranstalter angebotenen Reisen auf.
Der jeweilige Reiseveranstalter wird bei jeder Reise ausdrücklich bezeichnet. Ein Reisevertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Reisenden und dem im Reiseprogramm genannten Reiseveranstalter zustande. Somedia Press ist nicht Vertragspartei dieses Reisevertrags.
Sämtliche Ansprüche aus der Reise – insbesondere im Zusammenhang mit Organisation, Durchführung, Transport, Unterkunft oder Haftung – richten sich ausschliesslich gegen den jeweiligen Reiseveranstalter.
Auch wenn Somedia Press an der Konzeption, inhaltlichen Gestaltung oder redaktionellen Begleitung einzelner Reisen beteiligt ist, begründet dies keine Stellung von Somedia Press als Reiseveranstalterin im Sinne des Schweizer Pauschalreisegesetzes (PauRG).
2. Vertragspartner und Vertragsabschluss
Mit der Buchung einer Reise schliesst der Kunde einen Reisevertrag ausschliesslich mit dem im Reiseprogramm genannten Reiseveranstalter. Für diesen Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Buchungsbestätigungen, Rechnungen und sämtliche Reiseunterlagen werden vom Reiseveranstalter erstellt und an den Kunden übermittelt.
Somedia Press übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Reiseveranstalter oder von weiteren Leistungsträgern bereitgestellten Informationen.
3. Leistungen des Reiseveranstalters
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus:
- der jeweiligen Reiseausschreibung
- dem Detailprogramm
- der Buchungsbestätigung sowie
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Für Planung, Organisation und Durchführung der Reise ist ausschliesslich der jeweilige Reiseveranstalter verantwortlich.
4. Redaktionelle Expertinnen / Experten
Die Teilnahme bestimmter Begleitpersonen steht unter dem Vorbehalt ihrer Verfügbarkeit. Sollte eine angekündigte Person aus wichtigen Gründen verhindert sein, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine geeignete Ersatzperson einzusetzen oder die Reise ohne diese Begleitung durchzuführen. Ein solcher Wechsel begründet keinen Reisemangel und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.
5. Programmänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene, vom Reiseveranstalter nicht zu vertretende Umstände dies erfordern. Als solche Umstände gelten insbesondere:
- höhere Gewalt
- behördliche Anordnungen
- sicherheitsrelevante Entwicklungen
Mögliche Änderungen betreffen insbesondere:
- Unterkünfte
- Transportmittel
- Reiserouten
- Reiseleitungen oder Begleitpersonen.
Der Reiseveranstalter ist bemüht, in solchen Fällen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen der AGB des jeweiligen Reiseveranstalters.
6. Mindestteilnehmerzahl
Für viele Reisen gilt eine im Reiseprogramm angegebene Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise abzusagen. Fristen und Modalitäten einer solchen Absage sowie die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Einzelne Veranstalter bieten in solchen Fällen eine Durchführung mit reduzierter Teilnehmerzahl gegen einen Kleingruppenzuschlag an. Der Kunde entscheidet in diesem Fall frei, ob er zu den angepassten Konditionen teilnehmen möchte.
7. Reiseversicherungen
Somedia Press empfiehlt den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung. Diese Versicherungen können über den jeweiligen Reiseveranstalter oder über externe Versicherungsanbieter abgeschlossen werden.
Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsschutzes. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, über diese Empfehlung informiert worden zu sein.
8. Foto- und Filmaufnahmen
Während einzelner Reisen können durch den Reiseveranstalter, beauftragte Fotografinnen oder Fotografen sowie durch Mitarbeitende von Somedia Press Foto- oder Filmaufnahmen erstellt werden, welche Atmosphäre und Charakter der Reise dokumentieren.
Für die Verwendung solcher Aufnahmen gilt folgende Unterscheidung:
Redaktionelle Nutzung: Aufnahmen, auf denen Teilnehmende nicht porträtartig in den Vordergrund gestellt werden, können ohne gesonderte Einwilligung für die redaktionelle Berichterstattung über die Reise verwendet werden.
Werbliche Nutzung: Für die Verwendung von Aufnahmen zu Werbezwecken, bei denen einzelne Teilnehmende erkennbar abgebildet sind, wird deren ausdrückliche Einwilligung eingeholt. Diese Einwilligung erfolgt gesondert und freiwillig.
Teilnehmende, die grundsätzlich keine Foto- oder Filmaufnahmen wünschen, teilen dies der Reiseleitung oder der fotografierenden Person rechtzeitig mit. Es wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Eine erteilte Einwilligung zur werblichen Nutzung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden; bereits veröffentlichte Aufnahmen können nicht rückwirkend entfernt werden, soweit dies technisch oder rechtlich nicht möglich ist.
9. Haftung von Medium
Somedia Press haftet nicht für Organisation, Durchführung oder Qualität der Reiseleistungen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschliesslich beim jeweiligen Reiseveranstalter. Medium haftet insbesondere nicht für Handlungen oder Unterlassungen von:
- Reiseveranstaltern
- Fluggesellschaften
- Hotels
- Transportunternehmen
- lokalen Dienstleistern.
Somedia Press übernimmt zudem keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Informationen, Programmbeschreibungen oder Leistungsangaben, die vom Reiseveranstalter oder von Leistungsträgern bereitgestellt werden.
Vorbehalten bleiben Ansprüche aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Medium sowie Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
10. Datenschutz
Für die Bearbeitung personenbezogener Daten durch Somedia Press gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Medium, abrufbar unter:
direkt.somedia.ch
Im Rahmen einer Buchung werden die erforderlichen personenbezogenen Daten an den jeweiligen Reiseveranstalter übermittelt, soweit dies zur Durchführung der Reise notwendig ist. Für die weitere Verarbeitung der Daten durch den Reiseveranstalter gelten dessen Datenschutzbestimmungen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit zwischen Medium und den Nutzern dieser Website ein Rechtsverhältnis besteht, untersteht dieses ausschliesslich schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chur, Schweiz, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten – einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.