FAQ
Zustellung und Unterbrüche

Zustellung & Unterbrüche
Wann erhalte ich meine Zeitung?
In Frühzustellungsgebieten stellen wir wenn möglich von Montag bis Samstag die Zeitungen bis 6:30 Uhr zu. Es kann aufgrund von Witterungsverhältnissen, Personallausfällen, Verzögerungen im Transport oder technischen Problemen in der Produktion zu Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen kommen. Liegt Ihr Wohnort ausserhalb des Frühzustellungsgebiets, erhalten Sie die Zeitung per Post. Ob Sie im Frühzustellungsgebiet wohnen, beantwortet der Kundenservice Abo gerne.
Wie gehe ich vor, wenn ich die Zeitung nicht erhalte?
Wenn Sie Ihre Zeitung nicht, zu spät oder beschädigt erhalten, dann melden Sie uns dies bitte so schnell wie möglich unter 0844 226 226 oder schreiben eine E-Mail an den Kundenservice Abo.
Ist es möglich, die Zeitung während den Ferien umzuleiten?
Die Zeitung kann innerhalb der Schweiz portofrei umgeleitet werden. Für eine Umleitung ins Ausland fällt eine Zustellgebühr an, die je nach Reiseland variiert.
Richten Sie Ihre Ferienumleitung bequem online in Ihrem Benutzerkonto ein. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice Abo gerne zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns dafür mindestens drei Arbeitstage im Voraus Ihre Ferienadresse und die Umleitungsdauer mit.
Schnupperabos können nicht umgeleitet werden.
Kann ich die Zustellung der Zeitung während den Ferien unterbrechen?
Ja, Lieferunterbrüche sind für Tageszeitungen möglich.
Richten Sie den Lieferunterbruch bequem online in Ihrem Benutzerkonto ein. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice Abo gerne zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns dafür mindestens drei Arbeitstage im Voraus den Zeitraum für den Lieferunterbruch mit. Schnupperabos können nicht unterbrochen werden.
Werden Lieferunterbrüche dem Abo gutgeschrieben?
Ja, Lieferunterbrüche von Tageszeitungen werden Ihrem Abo angerechnet. Bitte beachten Sie hierbei, dass Lieferunterbrüche der Abolaufzeit nur angerechnet werden, wenn die Print-Zustellung und der digitale Zugang unterbrochen werden. Lieferunterbrüche werden als Verlängerung der Abolaufzeit gutgeschrieben, sofern mindestens 6 Ausgaben (La Quotidiana 5 Ausgaben) nacheinander unterbrochen werden. Die Laufzeitverlängerung ist abhängig von der Abodauer und wird pro Aboperiode wie folgt geregelt:
Südostschweiz, Linth-Zeitung, Bündner Tagblatt und La Quotidiana:
Abodauer Laufzeitverlängerung
6 Monate max. 15 Ausgaben
12 Monate max. 30 Ausgaben
24 Monate max. 60 Ausgaben